Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tomy Badurina Fotografie Stand: 01.01.2025
Geltung
Die folgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
Sie gelten als vereinbart mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung durch den Fotografen.
Wenn der Kunde den Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen möchte, muss er dies innerhalb von drei Werktagen schriftlich erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Fotograf erkennt sie schriftlich an.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, selbst wenn sie nicht ausdrücklich einbezogen werden, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Auftragsproduktionen
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, so sind diese vom Fotografen nur dann mitzuteilen, wenn erkennbar ist, dass dadurch die ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten voraussichtlich um mehr als 15 % überschritten werden. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars oder in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu zahlen.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Auftraggebers in Auftrag zu geben.
Sofern nicht anders vereinbart, werden die Fotografien, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, vom Fotografen ausgewählt.
Sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Lichtbilder keine schriftlichen Mängelrügen beim Fotografen eingegangen, gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen.
Nutzungsrechte
Grundsätzlich erwirbt der Kunde nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Sofern nicht anders vereinbart, sind Veröffentlichungen im Internet oder die Aufnahme in digitale Datenbanken auf die Dauer der Veröffentlichungszeit des entsprechenden oder vergleichbaren Printobjekts beschränkt.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und erfordern einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird nur das Nutzungsrecht für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger übertragen, die der Kunde angegeben hat oder die sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist der Zweck, für den das Bildmaterial zur Verfügung gestellt wurde, wie er auf dem Lieferschein oder der Versandadresse angegeben ist, maßgeblich.
Jede über Ziffer 3 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt insbesondere für:
Eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Broschüren, in Werbemaßnahmen oder in sonstigen Nachdrucken, jede Bearbeitung, Veränderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
Die Digitalisierung, Speicherung oder Vervielfältigung des Bildmaterials auf Datenträgern jeglicher Art (z. B. magnetische, optische, magneto-optische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, RAM, Mikrofilm usw.), soweit dies nicht lediglich der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gemäß Ziffer III 5. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dient,
Jede Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jede Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in sonstigen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
Die Übertragung des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder mit elektronischen Mitteln zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Das Bildmaterial darf auch nicht kopiert, nachträglich abfotografiert oder anderweitig als Motiv verwendet werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, auch nicht auf andere Konzernunternehmen oder Tochtergesellschaften. Eine Nutzung, Vervielfältigung oder Übertragung des Bildmaterials ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass der vom Fotografen angegebene Urheberrechtsvermerk zweifelsfrei auf dem jeweiligen Bild angebracht wird.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
Bearbeitung von Fotos
Die Bearbeitung von Fotos des Fotografen (z.B. Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische oder analoge Manipulation) und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital;
Die Verbreitung von Fotos des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt anderen Datenträgern;
Die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren;
sind nicht gestattet, wenn dies nicht ausdrücklich zwischen Fotograf und Auftraggeber vereinbart wurde.
Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
Nach Ablauf einer Frist von 3 Tagen ab Rechnungsdatum gelten Rechnungen als anerkannt. Durch Widerspruch wird die Fälligkeit der Zahlung nicht aufgeschoben.
Alle Rechnungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 7 ( in Worten sieben) Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in den Geschäftsräumen von Tomy Badurina Fotografie zu leisten oder auf eines der angegebenen Konten zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen i.H.v. 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Postbank Dortmund zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Änderungen während der Auftragsdurchführung
Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale für Fotos pro Motiv und Nebenkosten erhoben, Nebenkosten (Vorbereitungen, Studionutzung, Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, etc.) sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Bis zur vollständigen Begleichungen der Rechnung(en) dürfen die Fotos nicht verwendet werden. Die Fotos bleiben in jedem Fall Eigentum von Tomy Badurina Fotografie, wenn dies nicht anders schriftlich durch einen Vertrag vereinbart worden ist. Mündliche Absprachen sind hiervon ausgeschlossen.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es liegt ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular bei. Der Erwerb von Nutzungsrechten, die über das fotografische Urheberrecht hinausgehen, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst, sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Text und die Bedeutung, die sich aus der jeweiligen Veröffentlichung ergibt.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich.
Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mit dem vereinbarten Honorar ist die einmalige Nutzung des Bildmaterials für den vereinbarten Zweck gemäß Abschnitt IV. 3.
Kosten und Auslagen, die durch den Auftrag entstehen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für notwendige Requisiten, Reisekosten, notwendige Spesen usw.), sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
Das Honorar ist bei der Lieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen geliefert, ist die entsprechende Teilgebühr mit der jeweiligen Lieferung fällig. Bei Produktionsaufträgen ist der Fotograf berechtigt, Teilzahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
Das Honorar gemäß VI. 1. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Werden die Fotos als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke verwendet, ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Foto fällig.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Darüber hinaus ist die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenansprüchen zulässig.
Vertragsstrafe, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials (ohne Zustimmung des Fotografen) ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht übertragbarem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des vereinbarten oder üblichen Nutzungshonorars zu zahlen.